Unsere Kanzlei strebt dazu, damit jeder Kunde von unserer Arbeit zufrieden ist. In Sorge um ihre Spitzenqualität, wird jedes Problem bevor die Sache angenommen wird, gründlich analysiert und die Chancen des abgesteckten Zweckes beurteild. Die Ergebnisse der Analyse stellen wir dem Kunden vor und besprechen mit ihm die weitere Handlungsstrategie.
Großen Wert legen wir darauf, damit alle Finanz Bestimmungen klar waren und auf keiner Etappe eine Überraschung bilden. Sich zu den Bedürfnissen des Kunden anpassend können wir verschiedenartige Abwandlungen mit der gegebenen Sache anbieten, daher beispielweise kann man beauftragen die ganze Sache durchzuführen, oder Hilfe des Rechtsberaters lediglich auf einer gewissen Etappe des Prozesses suchen, oder Hilfe bei der Vorbereitung des Prozess Schreiben.
GRUNDSÄTZE DER ABRECHNUNG
Höhe des Gehaltes ist während den individuellen Gesprächen mit dem Kunden bestimmt.
Es werden zwei Hauptsysteme der Abrechnung angewandt:
System des pauschalen Entgeltes
Das Lohn wird im Voraus bezeichnet. Dieses System wird angewendet bei Sachen, bei den man den Bereich der Arbeit und den zeitlichen Ausmaß ungefähr bezeichnen kann.
System der Stunden Abrechnung
Die Höhe des Entgeltes hängt von der Zeit die man der Sache gewidmet hat. Dieses System wird hauptsächlich bei dem ständigen Rechts Service angewendet sowie wenn es im Voraus nicht möglich ist den Bereich der Arbeit zu bezeichnen.
Die Kanzlei nimmt keine sog. Zulage für den Erfolg (success fee). Es sind auch nicht zur Führung angenommen Sachen für sog. „Prozent”, dh. ohne Vorgebühr, wenn das Entgeld Teilnahme an dem Gewinn bilden soll während des Zufalles die Sache zu gewinnen.



